Impressum

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Fotos, Layout, Texte und Logo von Mary-Jane Höhler
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Gemäß §19 UStG wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
AGB
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Mary-Jane Höhler (im folgenden Auftragnehmer oder Fotograf genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung/Leistung durch den Kunden (im folgenden auch Auftraggeber genannt) bzw. durch Vertragsabschluss.
1.3 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Angabe für alle zukünftigen Aufträge des Kunden bzw. Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.
1.4 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.5 Sollten Leistungen Dritter herangezogen werden, gelten für den Auftragsbestandteil deren AGB. Sollten die AGB geändert werden, werden sie dem Auftraggeber/Kunden beim nächsten Auftrag mitgeteilt.
2. Vertragsgegenstand / Produktionsaufträge
2.1 Gegenstand des Vertrages ist im Allgemeinen das erstellen von Fotos (im folgenden auch als Bilder bezeichnet) bzw. die Durchführung von Fotoshootings vor Ort oder im Fotostudio.
2.2 Die Fotos werden, sofern vertraglich nicht anders festgelegt, in digitaler Form dem Kunden übergeben (entweder zum Download bereit gestellt, per E-Mail verschickt oder auf CD bzw. DVD oder einem anderen handelsüblichen Datenträger übergeben).
2.3 Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Der Auftraggeber hat den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst auswählt, sofern er den Auftraggeber so rechtzeitig über die getroffene Auswahl informiert, dass dieser die notwendigen Zustimmungserklärungen einholen oder andere geeignete Personen bzw. Objekte für die Aufnahmearbeiten auswählen und zur Verfügung stellen kann.
2.4 Muß bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Fotograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.5 Der Fotograf wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollständiger Zahlung nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
3. Urheberrechtliche Bestimmungen, Nutzungsrechte
3.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Auftragnehmer zu. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
3.2 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Sofern vertraglich keine Nutzungsrechte explizit festgelegt wurden, wird das einfache Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch der Fotos übertragen. Weitere Nutzungsrechte wie z.B. die Veröffentlichung in Print- oder Onlinemedien müssen schriftlich vereinbart werden. Der Verzicht der Urheberrechte ist ausgeschlossen.
3.3 Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.
3.4 Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Musterfotografien für andere Interessenten, Beispielbilder für die Internetseiten des Auftragnehmers).
3.5 Die Einräumung und Übertragung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3.6 Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche sowie Anpassung der Größe.
3.7 Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4. Leistung und Gewährleistung
4.1 Es kann in keinem Fall unentgeltlich gearbeitet werden. Sofern für die Nutzung der Bilder (Nutzungsrechte) keine eindeutigen Preise vereinbart wurden gelten die üblichen Preise gemäß den allgemeinen Honorar-Richtlinien der Mittelstandsgemeinschft Foto-Marketing (MFM).
4.2 Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des Auftragnehmers ausdrücklich an.
4.3 Der Auftragnehmer darf den Auftrag ganz oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen (z.B. Druck der Fotos durch ein Fotolabor). Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung.
4.4 Für Mängel, die auf falsche oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet nicht der wird nicht gehaftet. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm nach Abschluss der Aufnahmearbeiten vorgelegten Bilder innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Fotografen zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die Bilder in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
4.6 Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
4.7 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
5 Produktionshonorar, Nebenkosten und Preise für Nutzungsrechte
5.1 Das Angebot des Auftragnehmers in Flyern, Prospekten und Anzeigen ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist jeweils der geltende Vertrag und das Angebot, das dem Auftraggeber durch den Auftraggeber übergeben wurde. Der Vertrag kommt schriftlich zu Stande.
5.2 Sofern der Kunde kein Festpreispaket bucht hat er die Möglichkeit einen Kostenvorschlag für ein individuelles Fotoshooting zu erhalten. Kostenvoranschläge des Fotografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Fotograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 Prozent zu erwarten ist.
5.3 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart sind die vom Auftragnehmer erstellten Angebote und Kostenvoranschläge 14 Tage Gültig.
5.4 Die Preise von Pauschalpaketen, die in Flyern, Prospekten, Anzeigen und auf den Internetseiten des Auftragnehmers genannt werden gelten nur für die im Pauschalpaket angegebene Gesamtarbeitszeit vor Ort bzw. im Fotostudio (siehe 5.5).
5.5 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
5.6 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Fotografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, digitale Bildbearbeitung, Fotomodelle, Reisen).
5.7 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann der Fotograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
5.8. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte (gemäß 3.) erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
6. Liefervereinbarung und Zahlungsvereinbarung
6.1 Die Lieferungszeiten und Lieferbedingungen richten sich nach Art des Auftrages und werden im Vertrag individuel festgelegt.
6.2 Sofern keine Lieferungszeiten und Lieferbedingungen im Vertrag explizit vereinbart wurden gilt als Lieferzeit 6 Monate nach Ende eines Fotoshooting und die persönliche Übergabe beim Auftragnehmer. Ist vom Auftragnehmer eine Lieferung durch einen Lieferdienst (z.B. Post, DHL, Kurier) gewünscht, so trägt der Auftragnehmer die Kosten und der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
6.3 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o. Ä., sowie durch Beschaffungs- oder Fabrikationsstörungen, hat der Auftragnehmer nicht einzustehen. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber ist in so einem Fall berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatz seitens einer der Parteien gefordert werden kann.
6.4 Zahlungsbedingungen werden jeweils im Vertrag individuell vereinbart. Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, so wird der Rechnungsbetrag nach 14 Kalendertagen ab Rechnungserhalt fällig.
7. Fotoarchiv und Anforderung von Archivbildern
7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt die Fotos nach eigenem Ermessen in ein Hauseigenes Fotoarchiv zu übernehmen. Das Fotoarchiv kann entweder offline oder online betrieben werden. Sofern eine Archivierung nicht erwünscht ist, muss dies im Vertrag explizit festgehalten werden. Eine Verpflichtung auf Aufnahme in das Archiv besteht nur, wenn der Auftragnehmer sich hierzu schriftlich verpflichtet hat.
7.2 Sofern keine Schriftliche Vereinbarung über die Archivierung der Fotos besteht, besteht keine Archivierungspflicht.
7.3 Bilder, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Fotografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, sind analoge Bilder und vom Fotografen zur Verfügung gestellte Bilddatenträger bis zum Ablauf der Frist zurückzugeben sowie sämtliche Bilddaten, die der Auftraggeber auf eigenen Datenträgern gespeichert hat, zu löschen.
7.4 Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Fotografen.
7.5 Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
7.6 Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann der Fotograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30 Euro beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
8 Digitale Bildverarbeitung
8.1 Die Digitalisierung analoger Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
8.2 Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber.
8.3 Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.
9 Haftung und Schadensersatz
9.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Fotograf auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
9.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
9.3 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.4 Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
9.5 Gehen analoge Bilder im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden solche Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung nach den üblichen Gepflogenheiten ausschließt, hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten. Der Fotograf ist in diesem Fall berechtigt, mindestens Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro für jedes Original und von 200 Euro für jedes Duplikat zu verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruchs bleibt dem Fotografen vorbehalten.
9.6 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 Euro pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
9.7 Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Fotografen (3.7) oder wird der Name des Fotografen mit dem digitalen Bild nicht dauerhaft verknüpft (8.3), hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 Euro pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.
10 Mehrwertsteuer, Künstlersozialabgabe
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer (sofern Nettopreise angegeben wurden) und die Künstlersozialabgabe, die bei dem Fotografen eventuell für Fremdleistungen anfällt, in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
11 Datenschutz, Statistik, Externe Links
11.1 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir wichtig. Grundsätzlich werden keine personenbezogenen Daten an andere Unternehmen oder Privatpersonen weitergegeben, es sei denn das dies zur Erfüllung Ihres Auftrages nötig und von Ihnen erlaubt ist (z.B. Bestellung eines Visagisten für ein Fotoshooting in Ihrem Hause).
11.2 Meine Internetseiten können Sie grundsätzlich nutzen, ohne persönliche Daten anzugeben. Nur wenn Sie z.B. per Kontaktformular um einen Rückruf oder ein Angebot wünschen, werden Ihre Daten für den entsprechenden Zweck online an mich übertragen oder gegebenenfalls kurzzeitig in einer Datenbank gespeichert. Diese Daten werden ebenfalls grundsätzlich nicht an dritte weitergegeben, es sei denn das dies von Ihnen ausdrücklich erlaubt und zur Erfüllung Ihres Wunsches nötig ist (z.B. wenn Sie einen Rückruf von einem bestellten Fotomodel wünschen).
11.3 Wenn Sie meine Internetseiten besuchen, wird Ihr Besuch statistisch erfasst. Hierbei werden lediglich die Informationen statistisch erfasst, die standardmäßig bei jedem Besuch einer Internetseite erfasst werden, das heißt technische Ausstattung, Uhrzeit des Besuchs, welche Unterseiten Sie auf meinen Internetseiten besuchen, von welchem Land aus Sie die Seite besuchen und woher sie kommen. Diese Informationen werden jedoch anonym und ohne Zuordnung zu Ihrer Person gespeichert.
11.4 Auf meinen Seiten werden verschiedene Links zu anderen Anbietern veröffentlicht. Ich habe keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Angebote und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen dieser Anbieter.
